Hüftgelenksanbohrung

Die Hüftgelenksanbohrung ist bei dem drohenden Hüftkopftod auf dem Boden einer Hüftkopfnekrose im Sinne einer versuchten Gelenkerhaltung in Erwägung zu ziehen. Ziel dieser Anbohrung ist zum einen die Druckentlastung und zum anderen die Stimulierung der Gefäßeinsprossung, um eine Knochenneubildung einzuleiten. 

Nach der Hüftkopfanbohrung ist dann über einen Zeitraum von ca. sechs Wochen eine Teilentlastung des betroffenen Beines erforderlich. Im Verlauf erfolgen dann engmaschige klinische und radiologische Verlaufskontrollen (MRT ). Sollte sich dann trotz der erfolgten Anbohrung eine zunehmende Hüftkopfnekrose zeigen, so ist bei entsprechenden Beschwerden der Einbau eines Kunstgelenkes von Nöten.

 

Anbohrung

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Klinikdirektor Priv.-Doz. Dr. med. Dariusch  Arbab
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Chefarzt für Hüft- und Knieendoprothetik Dr. med. Dimitri  Tzivras
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Oberarzt  Marcin  Kucharczyk
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Oberarzt  Florian Stiepeldey
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