Hier finden Sie Informationen, Hilfestellungen und Erklärungen rund um unsere E-Learning - Plattform.
PROSELIS – E-Learning ist eine mobiloptimierte Internetseite und lässt sich somit problemlos mit mobilen Endgeräten (z.B. Tablet, Smartphone) nutzen. Hierzu einfach den QR-Code scannen und die Internetseite mit der Anmeldemaske wird automatisch geöffnet.
PROSELIS – E-Learning ist eine mobiloptimierte Internetseite und lässt sich somit problemlos mit mobilen Endgeräten (z.B. Tablet, Smartphone) nutzen. Hierzu einfach den QR-Code scannen und die Internetseite mit der Anmeldemaske wird automatisch geöffnet.
Um PROSELIS – E-Learning aufzurufen gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Am Arbeitsplatz im Stiftungsklinikum PROSELIS:
Mit einem Klick auf das grüne Icon auf dem Desktop
öffnet sich die Anmeldemaske von PROSELIS – E-Learning (Relias Learning).
Mit einem mobilen Endgerät:
PROSELIS – E-Learning ist eine mobiloptimierte Internetseite und lässt sich somit problemlos mit mobilen Endgeräten (z.B. Tablet, Smartphone) nutzen. Hierzu einfach den QR-Code scannen und die Internetseite mit der Anmeldemaske wird automatisch geöffnet.
Am privaten Computer (alternativ am Arbeitsplatz oder mobilen Endgerät):
Den folgenden Link in das Adressfeld Ihres Internet-Browsers (z.B. Internet-Explorer, Chrome, Safari) eingeben und die Internetseite mit der Anmeldemaske aufrufen: https://proselis.portal.reliaslearning.de/
Passwörter können durch die Nutzerin / den Nutzer selbstständig zurückgesetzt werden. Hierfür die Anmeldemaske aufrufen, „Passwort vergessen?“ anklicken und den Anweisungen folgen.
Entweder erfolgt die Zurücksetzung des Passwortes über eine hinterlegte E-Mailadresse oder die Beantwortung der bei der Erstanmeldung hinterlegten Sicherheitsabfragen.
Sollte die Zurücksetzung des Passwortes wiedererwarten nicht funktionieren, können Sie sich über „Hilfe anfordern“ an den Administrator wenden. Alternativ können Sie auch eine E-Mail mit Ihrer Hilfeanforderung an e-learning@proselis.de schicken.
Wird eine Lerneinheit aus unterschiedlichen Gründen unterbrochen, kann diese zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Dabei muss der bereits gesehene und bearbeitete Teil nicht zwingend erneut durchlaufen werden und der Lerner kann bis zu dem Punkt vorgehen, an dem die Lerneinheit unterbrochen wurde.
Über PROSELIS – E-Learning werden unter anderem gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz, Datenschutz und Hygiene durchgeführt. Inhaltlich sind diese Unterweisungen an verschiedene Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche angepasst.
Damit alle Lerner die für sie passende Lerneinheiten durchführen, wurden in Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, dem Hygienemanagement und den Datenschutzkoordinatoren Lehrpläne für alle Bereiche erstellt und den Mitarbeiter*innen zugewiesen.
Die Lehrpläne beinhalten die notwendigen gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen, die innerhalb eines Kalenderjahres von allen Mitarbeiter*innen durchgeführt werden müssen.
Über die Testergebnisse in personenbezogener Form verfügen nur die Lernenden und soweit erforderlich und eingebunden, die Tutoren einer bestimmten Lerneinheit. Ein Reporting über E-Learning-Tests erfolgt ausschließlich in nicht personenbezogener Form.
Soweit der Nachweis von Kenntnissen gesetzlich oder durch verbindliche Vorschriften erforderlich ist, wird im entsprechenden Dokumentationssystem nur der Nachweis der Qualifizierung, nicht aber die Details der entsprechenden Tests gespeichert.
Konkret bedeutet dies, dass Führungskräfte für ihre nachgeordneten Mitarbeiter*innen einsehen können, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen aus den Lehrplänen erfolgreich abgeschlossen wurden oder noch zu erledigen sind.
Grundsätzlich steht die Plattform rund um die Uhr zur Verfügung. Das E-Learning kann am Arbeitsplatz, in Schulungsräumen und an selbst gewählten Rückzugsorten stattfinden. Findet das E-Learning zuhause statt, ist der Dienstgeber nicht verpflichtet Endgeräte zur Verfügung zu stellen.
Die Lernzeit gilt als Arbeitszeit. Sie wird von den Führungskräften grundsätzlich in der regulären Arbeitszeit ermöglicht. Zeitzuschläge werden nicht gewährt. Die anzurechnenden Zeiten sind dem Lernmanagement – System (LMS) zu entnehmen und gelten nur für gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen (Pflichtunterweisung) oder für durch den Dienstgeber genehmigte Fortbildungen und nicht für freiwillig durchgeführte E-Learning – Kurse.
Wurde eine gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung (Pflichtunterweisung) aus erforderlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit zuhause durchgeführt, wird dem Lerner eine festgelegte Zeit (Zeiten sind aus dem Lernmanagement-System (LMS) zu entnehmen) gutgeschrieben.
Hierfür wendet sich der Lerner nach dem erfolgreichen Abschluss einer Pflichtunterweisung an die zuständige Führungskraft. Der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss kann beispielsweise durch die Vorlage des aus dem System ausgedruckten Zertifikates erfolgen.