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Chefsekretärin   Sandra Brall

Sandra Brall

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Cholesteatom des Ohres

Cholesteatom (Synonym: Perlgeschwulst, Zwiebelgeschwulst) des Ohres bezeichnet man das Einwachsen der Haut des Gehörganges in das Mittelohr mit nachfolgender chronisch-eitriger Entzündung des Mittelohres. 

Beim gesunden Ohr ist die Haut des Gehörganges und das Schleimhautepithel des Mittelohrs durch das Trommelfell voneinander getrennt. Wird diese Barriere aufgehoben, können Hautzellen in die Paukenhöhle einwachsen und eine Entzündungsreaktion auslösen.

Der Ursprung solcher Cholesteatome kann viele Gründe haben, häufig spielen chronische Belüftungsstörungen des Ohres schon seit der Kindheit (sog. Tubenventilationsstörung) eine große Rolle, was erklärt, warum auch schon Kinder erkranken können.

Wenn ein Cholesteatom nicht rechtzeitig erkannt oder behandelt wird, kann es im Verlaufe von Monaten bis Jahren durch die chronische Entzündungsreaktion zur Zerstörung der Gehörknöchelchen, zu einer Hörverschlechterung bis zur Ertaubung, zu einem Ausfall des Gleichgewichtsorganes, zu einer Gesichtsnervenlähmung, ja sogar zu einer Ausbreitung bis in den Schädelinnenraum kommen.

Stinkender Ohrausfluss über einen längeren Zeitraum bei randständigen Trommelfelldefekten mit progredienter Hörverschlechterung und ggf. Ohrenschmerzen sind typische Symptome. Der Hals-Nasen-Ohrenarzt kann durch einen mikroskopischen Blick auf das Trommelfell mit hoher Sicherheit das Vorliegen eines Cholesteatomes diagnostizieren.

Ein Cholesteatom wird operativ entfernt. Die Ziele einer Operation sind die Sanierung des Entzündungsprozesses und eine Wiederherstellung des Hörvermögens. Zur Verbesserung des Hörvermögens müssen mitunter die Gehörknöchelchen durch kleine Titan-Prothesen ersetzt werden (sog. Tympanoplastik).

Bei ausgedehntem Cholesteatom oder erheblichen Destruktionen muss durch Ausbohren des Knochens hinter dem Ohr (= Warzenfortsatz / Mastoid) eine sog. „Radikalhöhle“ (oder „offene Mastoidhöhle“) angelegt werden, so dass eine gemeinsame größere Höhle aus Gehörgang, Warzenfortsatz und Mittelohr resultiert. Solch eine Radikalhöhle bedarf einer dauerhaften Nachsorge durch den HNO-Arzt.

In seltenen Fällen muss nach 1-2 Jahren eine kleine „Kontroll-Operation“ (sog. „Second-Look-Operation“) erfolgen, um ein mögliches Rezidiv frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Unsere Experten

HNO

Chefarzt Prof. Dr. med. Magnus Teschner
Chefarzt

Prof. Dr. med.
Magnus Teschner

Leitender Oberarzt Dr. med. Dirk  Koch
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Dirk Koch

Oberarzt   Alexander  Canysev
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Alexander Canysev

Geschäftsführende Oberärztin Dr. med. Carolin  Neumann
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Dr. med.
Carolin Neumann