Nachdem im letzten Monat auf Landesebene die Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben wurden, enden am 7. April auch die Maßnahmen auf Bundesebene. Für unsere Häuser bedeutet dies:
Lediglich für ambulante Patient:innen und Besucher:innen mit Corona-typischen Symptomen gilt eine FFP2-Maskenpflicht – ansonsten empfehlen wir nur noch das Tragen einer Maske in unseren Häusern. Eine allgemeine Tragepflicht besteht nicht mehr.
Besuche sind wieder uneingeschränkt möglich. Eine allgemeine Masken- oder Testpflicht in Bezug auf Corona besteht nicht. Gleichwohl bitten wir Personen mit Erkältungssymptomen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Besuchsregeln:
Bitte beachten Sie, dass ausreichende Ruhephasen in einem Krankenhaus eine wesentliche Voraussetzung für den Genesungsprozess aller Patienten darstellt. Besuche sollten aus diesem Grund in der Regel täglich nur zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr stattfinden.
Es ist verständlich, dass diese Zeiten nicht immer einzuhalten sind. Bitte sprechen Sie die Mitarbeiter:innen auf der jeweiligen Station an, wenn Sie außerhalb dieser Zeit einen Patienten besuchen wollen.
Die Besucherzahl in den Krankenzimmern sollte daher einen angemessenen Rahmen nicht überschreiten. Im Einzelfall kann das ärztliche Personal Besuche einschränken. Auf der Intensivstation und bei infektiösen Patienten sind Besuche nur nach Absprache mit dem ärztlichen Personal möglich. Ab 22:00 Uhr gilt die allgemeine Nachtruhe. Die Tagesräume dürfen danach nicht mehr benutzt werden. Kinder sind im Krankenhaus stets unter Aufsicht zu halten. Unter 14 Jahren haben Kinder ohne Begleitung Erwachsener wegen der erhöhten Infektionsgefahr für Neugeborene keinen Zutritt zur Geburtshilflichen Abteilung.